Bei uns im Haus WeitblickGesundheit werden Sie als Privatpatienten oder Selbstzahler behandelt. Die Rechnungslegung basiert im Wesentlichen auf dem derzeitig gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die aber keine Rechtsvorschrift ist. Die ausführlichen Kosten der angewandte Therapieformen und Vorbeugungsmaßnahmen erfahren Sie in einem ersten Gespräch im Haus WeitblickGesundheit.

Als Privat Versicherter oder gesetzlich Versicherter mit Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen werden die meisten Leistungen teil- oder vollumfänglich von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Doch auch im selbstzahlenden Falle ist es richtig, vorbeugend in die Gesundheit zu investieren!

Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung eine detaillierte Rechnung, die Sie zum Zwecke der Beantragung der Übernahme Ihrer Kosten an Ihre Krankenkasse weiterleiten können.